Bereits vor der für den 22.12. geplanten Veröffentlichung des Amtsblattes 2021-24 informiert die Bundesnetzagentur darüber, dass die für das laufende Jahr geltenden Duldungsregelungen für 160, 6 und 4 m sowie den Zugang zum Hamnet für Klasse-E-Inhaber bis 31.12.2022 verlängert werden. Anderenfalls wären diese „befristeten Erlaubnisse“ am 31.12.2021 erloschen.

Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Im Frequenzbereich 50,0 – 50,4 MHz dürfen Inhaber der Genehmigungs­klasse A auch 2022 mit maximal 750 Watt PEP senden, Inhaber der Genehmigungsklasse E mit 100 W PEP; Polarisation: horizontal. Im Rest des Bandes sind nur maximal 25 W PEP zulässig. Contestbetrieb ist gestattet.
  • Im 4-m-Band ist weiterhin nur für Inhaber der A-Lizenz nun Funkbetrieb im Frequenzbereich 70,150 – 70,210 MHz zulässig. Damit ist es für 2022 erstmals gelungen, auch die international gültige SSB-Anruffrequenz 70,200 MHz in den freigegebenen Frequenzbereich zu integrieren. Die max. Sendeleistung beträgt 25 W ERP, bei horizontaler Polarisation.
  • Im 160-m-Band gilt wie bisher die Erlaubnis, in den Frequenzbereichen 1850 – 1890 kHz und 1890 – 2000 kHz mit voller Sendeleistung gemäß der jeweiligen Lizenzklasse A (750 W PEP) oder E (100 W PEP) zu arbeiten; dies jedoch nur an Wochenenden. Ebenso ist nur während Wochenenden dort Contestbetrieb geduldet.
  • In den Frequenzbereichen 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse E auch 2022 mit maximal mit 5 W PEP arbeiten, um eine Teilnahme am Funkbetrieb im HAMNET zu ermöglichen.

Diese für den Amateurfunk günstigen Regelungen, insbesondere die Frequenzerweiterung beim 4-m-Band, resultieren aus der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen RTA, BNetzA, Primärnutzer Bundeswehr und dem Referat Frequenzmanagement des DARC.

Die Amtsblätter der Bundesnetzagentur können unter https://www.bnetza-amtsblatt.de/2021/ heruntergeladen werden.

Darüber informiert :
Bernd J. Mischlewski, DF2ZC

Referent Frequenzmanagement
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